Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen
Anduria VII - Knochenschlacht
Stand: Juli 2026 | Veranstalter: Benjamin Michels-Bittner, Osnabrücker Landstraße 11, 30926 Seelze
§ 1 - Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Anmeldungen zur Veranstaltung Anduria VII – Knochenschlacht (17.06.–20.06.2027, Pfadfindergelände Hasenheide, 27308 Kirchlinteln).
Mit dem Absenden der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung.
Die Veranstaltung ist eine private LARP-Veranstaltung (Live-Rollenspiel) und kein kommerzielles Angebot im Sinne des Handelsrechts. Der Veranstalter handelt nicht gewerbsmäßig.
§ 2 - Zustandekommen des Vertrags
Die Anmeldung des Teilnehmers stellt ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter (per E-Mail) zustande.
Ein Anspruch auf Teilnahme oder auf Annahme der Anmeldung besteht nicht. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt. Erst mit vollständigem Zahlungseingang gilt ein Platz als gesichert.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um einen Vertrag über eine Freizeitveranstaltung handelt, bei der der Veranstalter die Leistung zu einem spezifischen Zeitpunkt erbringt.
§ 3 - Teilnahmebeitrag und Zahlung
Der Teilnahmebeitrag richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Zahlung gültigen Preis gemäß der veröffentlichten Preisstaffel. Maßgeblich ist der Eingang der vollständigen Zahlung auf dem Konto des Veranstalters.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung. Als Verwendungszweck ist anzugeben: „Anduria VII – [Vorname Nachname] – [SC/NSC]". Überweisungen ohne korrekten Verwendungszweck können nicht zugeordnet werden; der Veranstalter übernimmt hierfür keine Verantwortung.
Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldebestätigung, verfällt die Reservierung ohne weitere Ankündigung.
Ein Sanitäter-Rabatt von 10 € wird nur gewährt, wenn der Teilnehmer bei der Anmeldung die entsprechende Selbstauskunft erteilt hat. Der Veranstalter behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen. Bei falscher Angabe entfällt der Rabatt und der volle Teilnahmebeitrag ist nachzuentrichten.
§ 4 - Rücktritt, Stornierung und Absage
Rücktritt durch den Teilnehmer: Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Kann ein Teilnehmer nicht teilnehmen, ist eine Übertragung des Platzes auf eine andere Person mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters möglich.
Absage der Veranstaltung: Bei vollständiger Absage wird der gezahlte Teilnahmebeitrag (Nennwert) innerhalb von 30 Tagen erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche – insbesondere für Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Vorbereitungskosten – sind ausgeschlossen.
Bei Absage infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Pandemien, Ausfall des Veranstaltungsgeländes) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz über die Rückerstattung des Teilnahmebeitrags hinaus.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund örtlich oder zeitlich zu verlegen. In diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht mit Rückerstattung des Nennwerts zu, wenn er die Verlegung schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe ablehnt.
§ 5 - Leistungsumfang
Der Veranstalter schuldet die Möglichkeit zur Teilnahme an einer LARP-Veranstaltung mit Zugang zum Veranstaltungsgelände. Ein bestimmter Spielverlauf, individuelle Spielerlebnisse oder das Eintreten bestimmter Plotelemente werden nicht geschuldet und begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung.
Programm- und Ablaufänderungen aus organisatorischen, sicherheitstechnischen oder wetterbedingten Gründen berechtigen nicht zur Rückforderung des Teilnahmebeitrags, sofern die Veranstaltung insgesamt stattfindet.
§ 6 - Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Die Veranstaltung richtet sich ausdrücklich an Charaktere guter oder neutraler Gesinnung. Finstere Spielercharaktere sind nicht zugelassen.
Der Teilnehmer versichert mit der Anmeldung, in einem körperlichen und geistigen Zustand zu sein, der die Teilnahme an einer körperlich aktiven Freilichtveranstaltung mit LARP-Kampfelementen erlaubt. Die Teilnahme an Kampfhandlungen erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko.
Das Regelwerk (Modifiziertes DragonSys, 2nd Edition, mit Hausregeln und DKWDDK-Ergänzung) in seiner zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Fassung ist für alle Teilnehmer verbindlich.
§ 7 - Hausrecht und Verhaltensregeln
Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände aus. Anweisungen des Veranstalters, der Spielleitung und des Organisationsteams sind für alle Teilnehmer verbindlich und unverzüglich zu befolgen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, das Regelwerk oder die Hausordnung ohne Vorwarnung und ohne Rückerstattung des Teilnahmebeitrags vom Gelände zu verweisen. Dies gilt insbesondere bei:
- Mitführen echter Waffen oder gefährlicher Gegenstände
- Verwendung nicht zugelassener LARP-Waffen
- Belästigung, Diskriminierung oder körperlichen Übergriffen
- Konsum illegaler Substanzen
- Starker Alkoholisierung mit Gefährdung anderer
- Verweigerung von Anweisungen in Sicherheitssituationen
- Betreten des Geländes trotz bestehendem Hausverbot
Offenes Feuer ist nur in ausgewiesenen Feuerstellen gestattet. Müll ist ausschließlich in den bereitgestellten Behältern zu entsorgen.
§ 8 - Haftung
Der Veranstalter haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei reinen Sachschäden ist auf den Nennwert des Teilnahmebeitrags begrenzt.
Die Haftung für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Ausrüstungen oder Fahrzeugen. Schäden, die Teilnehmer untereinander verursachen, gehen zu Lasten des jeweiligen Verursachers.
§ 9 - Bild- und Tonaufnahmen
Der Veranstalter ist berechtigt, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Veranstaltung zu erstellen und diese für Dokumentations- und Eigenwerbezwecke zu verwenden. Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Alle Rechte an der Veranstaltungshandlung, den verwendeten Charakternamen, der Spielwelt Anduria sowie sämtlichen vom Veranstalter entwickelten Inhalten verbleiben beim Veranstalter.
§ 10 - Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Freiwillig angegebene Gesundheitsdaten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit des Teilnehmers verwendet.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (ausdrückliche Einwilligung für Gesundheitsdaten).
§ 11 - Sonstiges
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.